Ausbildungsrichtlinien
Richtlinie für die Ausbildung von Jugendlichen durch den Musikverein
Freiburg-Hochdorf e.V.
Gültig ab dem 1. Juni 2007
Der Musikverein Freiburg-Hochdorf hat per Vorstandsbeschluss vom 22. Mai 2007 folgende Richtlinien für die Ausbildung von Jugendlichen erlassen:
§ 1 Ziel und Zweck der Ausbildung
Durch die musikalische Ausbildung wird den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung angeboten. Außerdem soll durch die Förderung der Jugendlichen der Erhalt des Gesamtorchesters gesichert werden.
§ 2 Aufnahme
Aufgenommen werden alle jugendliche die älter als 6 Jahre sind und Interesse an einer musikalischen Ausbildung bekunden, sofern die Ausbildungsplatzkapazität dies zulässt. Die Entscheidung hierüber trifft der Verein in Verbindung mit den Ausbildern.
§ 3 Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt durch geeignete Ausbilder des Vereins oder über die Musikschule.
§ 4 Unterricht, Instrumente, Mitgliedschaft
Die Unterrichtszeit beträgt wöchentlich 30 Minuten (Einzelunterricht) bzw. 45 Minuten in Zweier-Gruppe oder 60 Minuten in Dreier-Gruppen.
Sollte der Auszubildende freiwillig mehr Unterricht wöchentlich in Anspruch nehmen, ändern sich die Unterrichtsgebühren.
Der Auszubildende ist verpflichtet am Unterricht teilzunehmen. Nach spätestens 1 Jahren Ausbildungszeit (Blockflöte ausgenommen) sollte der Auszubildende im Vororchester mitwirken, um dort das Zusammenspiel zu üben. Lässt dies der Ausbildungsstand nicht zu, ist nach Rücksprache mit dem Ausbilder, das Ausbildungsverhältnis zu überprüfen.
Bei schlechtem Verhalten oder mangelnder Mitarbeit kann der Schüler, nach Rücksprache mit dem Ausbilder, vom Unterricht ausgeschlossen werden. Damit endet die Ausbildungsvereinbarung.
Der Verein stellt die Instrumente, soweit vorhanden, zur Ausbildung zur Verfügung. Die Instrumente sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen haften die Eltern (gesetzlicher Vertreter) für den Schaden. Nach Beendigung der Ausbildung ist das Vereinsinstrument im ordentlichen Zustand zurückzugeben.
Ein Elternteil muß passives oder aktives Mitglied des Vereins sein. (Jahresbeitrag 16,00 EUR)
§ 5 Gebührenordnung
Zur teilweisen Deckung der Ausbildungskosten werden folgende Gebühren vom Musikverein erhoben:
| Je Auszubildender bei | 30 Minuten Einzel-Unterricht pro Woche | 44,00 Euro/Monat |
| 45 Minuten Zweier-Gruppe pro Woche | 44,00 Euro/Monat | |
| 60 Minuten Dreier-Gruppe pro Woche | 44,00 Euro/Monat |
Die Ausbildungsgebühren sind monatlich im Voraus fällig. Auch während den Ferien sind die Gebühren zu entrichten.
enthaltene Leistungen
- Kosten für den Ausbilder
- Prüfungsgebühren für das Leistungsabzeichen (Bronze, Silber, Gold)
- Dirigentenkosten für das Vororchester
- Kosten für die Noten im Vororchester
- Leihgebühren für die Instrumente (je Instrument ca. 15,00 bis 30,00 EUR pro Monat)
Leistungen durch den Schüler (gesetzlichen Vertreter)
- Instrumentenzubehör wie Notenständer, Öl und Fett, Putztuch usw.
- Kleinreparaturen am Instrument
Für Kleinreparaturen und Instrumentenzubehör empfehlen wir:
Musikhaus
Gillhaus, Markgrafenstraße 93, 79115 Freiburg, Tel. 0761/484231
Blockflötenunterricht:
| Je Auszubildender bei | 30 Minuten Einzel-Unterricht pro Woche | 20,00 Euro/Monat |
| 45 Minuten Zweier-Gruppe pro Woche | 20,00 Euro/Monat | |
| 60 Minuten Dreier-Gruppe pro Woche | 20,00 Euro/Monat |
Die Ausbildungsgebühren sind monatlich im Voraus fällig. Auch während den Ferien sind die Gebühren zu entrichten.
§ Kündigung
Der Unterricht kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von min. 8 Wochen zum 28. Februar und zum 30. September gekündigt werden.
Musikverein Freiburg-Hochdorf e.V.
Edwin Scherzinger
1. Vorstand
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