Ausbildungsrichtlinien

Richtlinie für die Ausbildung von Jugendlichen durch den Musikverein Freiburg-Hochdorf e.V.
Gültig ab dem 1. Oktober 2011

Der Musikverein Freiburg-Hochdorf hat per Vorstandsbeschluss vom 25. Juli 2011 folgende Richtlinien für die Ausbildung von Jugendlichen erlassen:

§ 1 Ziel und Zweck der Ausbildung

Durch die musikalische Ausbildung wird den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung angeboten. Außerdem soll durch die Förderung der Jugendlichen der Erhalt des Gesamtorchesters gesichert werden.

§ 2 Aufnahme

Aufgenommen werden alle Jugendliche die älter als 6 Jahre sind und Interesse an einer musikalischen Ausbildung bekunden, sofern die Ausbildungsplatzkapazität dies zulässt. Die Entscheidung hierüber trifft der Verein in Verbindung mit den Ausbildern.

§ 3 Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt durch geeignete Ausbilder des Vereins oder über die Musikschule.

§ 4 Unterricht, Instrumente, Mitgliedschaft

Die Unterrichtszeit beträgt wöchentlich 30 Minuten (Einzelunterricht) bzw. 45 Minuten in Gruppen.

Sollte der Auszubildende freiwillig mehr Unterricht wöchentlich in Anspruch nehmen, ändern sich die Unterrichtsgebühren.

Der Auszubildende ist verpflichtet am Unterricht teilzunehmen. Nach spätestens 2 Jahren Ausbildungszeit (Blockflöte ausgenommen) sollte der Auszubildende im Vororchester mitwirken, um dort das Zusammenspiel zu üben. Ein früheres Eintreten in das Vororchester ist bei entsprechendem Leistungsstand möglich. Lässt der Ausbildungsstand das Eintreten in das Vororchester nicht zu, ist nach Rücksprache mit dem Ausbilder, das Ausbildungsverhältnis zu überprüfen.

Bei schlechtem Verhalten oder mangelnder Mitarbeit kann der Schüler, nach Rücksprache mit dem Ausbilder, vom Unterricht ausgeschlossen werden. Damit endet die Ausbildungsvereinbarung.

Der Verein stellt die Instrumente, soweit vorhanden, zur Ausbildung zur Verfügung. Die Instrumente sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen haften die Eltern (gesetzlicher Vertreter) für den Schaden. Nach Beendigung der Ausbildung ist das Vereinsinstrument im ordentlichen Zustand zurückzugeben. Zubehör wie Fett, Öl, Putztuch oder die Blättchen für Holzblasinstrumente sind selbst zu bezahlen.

Ein Elternteil muss passives oder aktives Mitglied des Vereins sein. (Jahresbeitrag 16,00 EUR)

§ 5 Gebührenordnung

Zur teilweisen Deckung der Ausbildungskosten werden folgende Gebühren vom Musikverein erhoben:

Je Auszubildender bei 30 Minuten Einzel-Unterricht pro Woche 50,00 Euro/Monat
45 Minuten Zweier-Gruppe pro Woche 50,00 Euro/Monat

Die Gebühr für eine Erwachsenenausbildung beträgt 60,00 Euro/Monat.

Die Ausbildungsgebühren sind monatlich im Voraus fällig. Auch während den Ferien sind die Gebühren zu entrichten. Ab dem 3. Kind einer Familie entfällt der günstigste Tarif.

enthaltene Leistungen

Leistungen durch den Schüler (gesetzlichen Vertreter)

Für Kleinreparaturen und Instrumentenzubehör empfehlen wir:
Musikhaus Gillhaus, Markgrafenstraße 93, 79115 Freiburg, Tel. 0761/484231

Blockflötenunterricht:

Je Auszubildender bei 30 Minuten Einzel-Unterricht pro Woche 23,00 Euro/Monat
45 Minuten Zweier-Gruppe pro Woche 23,00 Euro/Monat
60 Minuten Dreier-Gruppe pro Woche 23,00 Euro/Monat

Die Ausbildungsgebühren sind monatlich im Voraus fällig. Auch während den Ferien sind die Gebühren zu entrichten.

§ 6 Kündigung

Der Unterricht kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 8 Wochen zum 30. September oder zum 28. Februar gekündigt werden.

Musikverein Freiburg-Hochdorf e.V.

Edwin Scherzinger
1. Vorstand


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